Förderungsgrundsätze gültig ab 30. Juni 2010 1. Förderung von Anschaffungen und Projekten: 1.1 Förderung in Höhe verfügbarer Mittel (kein Vorgriff auf ausstehende Einnahmen). 1.2 Förderung in unterrichtlicher, kultureller und sportlicher Hinsicht. 1.3 Jeder ist aufgerufen, Vorschläge für Förderobjekte formlos zu unterbreiten. 1.4 Über Anschaffungen bis € 150,00 können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam entscheiden. 1.5 Für die Durchführung von Projektwochen werden € 500,- zur Verfügung gestellt, die für Projekte verwendet werden sollen, deren Ergebnisse dauerhaft an der Schule verbleiben und diese verbessern oder verschönern. Dieser Zuschuss soll auf mehrere Projekte verteilt werden. Die Entscheidung und die Verteilung der Gelder übernimmt die Leitung der Projektwoche. 1.7 Für Projekte außerhalb der Projektwoche, die das gleiche Ziel wie 1.6 haben, werden bis zu € 100,00 zur Verfügung gestellt. Es werden jährlich max. 10 Projekte gefördert, davon 3 von der offenen Ganztagsschule. Der Zuschuss ist beim Förderverein zu beantragen, die Kosten sind nachzuweisen. 1.8 Vor Durchführung ist der Antrag auf Zuschuss einzureichen (Ausnahme  4.2) 2. Förderung von mehrtägigen Unternehmungen des Gymnasiums: 2.1 Obligatorische Fahrten im Klassenverband in den 5., 8., und 11. Klassen können mit € 3,00 je Tag und Schüler für maximal 7 volle Reisetage bezuschusst werden. 2.2 Schüleraustausch im europäischen Ausland und deren Gegenbesuche, Begegnungsfahrten und Kursfahrten wie Hastings-, Paris- und Londonfahrten, Arbeitsgemeinschaften wie Musikfreizeiten und Model United Nations usw. können mit € 3,00 je Tag und Schüler für maximal 7 volle Reisetage bezuschusst werden, jedoch nicht weitere Fahrten im Klassenverband! 3. Förderung von auswärtigen Veranstaltungen mit repräsentativem Charakter: Unter der Voraussetzung, dass bei der Teilnahme an schulisch bedingten Wettbewerben, Sport- und sonstigen Veranstaltungen für Schüler keine anderen Zuschüsse (z. B. Veranstaltungssponsoren) gezahlt werden, kann von den nachgewiesenen Beförderungskosten bis zu € 9,00 bei eintägigen bzw. € 15,00 bei mehrtägigen Veranstaltungen je Schüler geleistet werden, jedoch nicht bei Teilnahme ganzer Klassen! 4. Förderung von schulisch bedingten herausragenden Leistungen: 4.1 Je Wettbewerb können Preise bis zu insgesamt € 120,00 (maximal 12,- pro Schüler) bezuschusst werden, sofern alle Schüler mindestens einer gesamten Klassenstufe die Möglichkeit hatten, sich zur Teilnahme zu qualifizieren. Preise für klasseninterne Wettbewerbe werden nicht bereitgestellt! 4.2 Für Abiturprämien können insgesamt bis zu € 300,00 bezuschusst werden. Mindestens eine Prämie soll für besonderes Engagement für die Schule vergeben werden! 5. Förderung von der SV durchgeführter Veranstaltungen: Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit dem Ziel einen Überschuss zu erwirtschaften, der einem als gemeinnützig einzustufendem Projekt zufließt, können mit  bis zu € 300,- je Vorhaben, insgesamt jedoch mit maximal € 900,- im Schuljahr unterstützt werden. Mit diesem Zuschuss soll das Veranstalterrisiko minimiert werden, wenn Fremdleistungen eingekauft werden (nicht Verpflegung). Beantragung und Auszahlung erfolgt über eine verantwortliche Lehrkraft. Nach der Veranstaltung ist eine Rechnung über die bevorschusste Fremdleistung einzureichen (keine Schwarzarbeit)! Kontakt | Impressum